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Immer wieder gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten:

 

 Frage:

Wenn ich einen zweiten Job annehme - wieviel Steuer muss ich dafür zahlen?

 Antwort:

Das in Österreich bestehende Steuersystem basiert auf dem Jahreseinkommen von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Jeder Euro, der in dieser Zeit verdient wird, kommt in einen "Topf". Dann werden alle Einkünfte zusammengezählt und die Steuer berechnet. Bereits abgezogene Steuern (z.B. Lohnsteuer) wird auf die ermittelte Einkommensteuer angerechnet.

Eine individuelle Steuerberechnung braucht also weitere Informationen um verlässlich zu sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
   
 Frage: Was kann ich alles von der Steuer absetzen?
 Antwort: Die Abschreibungsmöglichkeiten sind von der Art des Einkommens abhängig.

Grundsätzlich können immer nur jene Ausgaben von der Steuer abgeschrieben werden, die mit der Erziehlung eines Einkommens in direktem Zusammenhang stehen und keine private (Mit-)Veranlassung haben.

Das bedeutet beispielsweise, dass ein Angestellter, der im Büro einen Computer zur Verfügung hat, den Computer zu Hause oder einen Laptop in der Regel nicht abschreiben kann. Ein Unternehmer, der von zu Hause aus arbeitet, jedoch zumindest einen Teil der mit dem Computer verbundenen Kosten abschreiben kann.

Es ist also eine von Fall zu Fall unterschiedliche Betrachtungsweise notwendig. Eine generelle Antwort ist leider nur in seltenen Fällen möglich. Einer dieser Fälle ist aber, dass Sie die Kosten für unsere Steuerberatungsleistungen jedenfalls als sogenannte Sonderausgabe steuerlich geltend machen können.
   
 Frage: Was ist günstiger: ein Auto zu kaufen, zu Mieten oder zu Leasen?
 Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage ist regelmäßig die finanzierende Bank bzw. die Konditionen des Leasinggebers oder der Vermietungsfirma maßgeblich.

Grundsätzlich sind folgende Komponenten maßgeblich:


Anzahlung - monatliche Zahlung - Laufzeit - Restwert des Fahrzeuges.


Bei einem von uns selbst durchgeführten Vergleich bei der Anschaffung eines PKW im Wert von  rund € 23000,--ergab sich auf eine Laufzeit von 36 Monaten, einer Anzahlung von 5500,-- Euro ein beachtlicher Differenzbetrag (Leasing zu Mieten) von 2000 Euro. Grob gesagt, die neuen Formen des Mietkaufes sind hier klar im Vorteil.

Aus Sicht der Behandlung bei der Einkommensteuer sind Kredit- und Leasingfinanzierung insbesondere bei PKW gleich zu behandeln. Gratis Vergleichsrechner downloaden

   
 Frage:  Wenn ich beruflich an einen anderen Ort fahren musss - kann ich das von der Steuer abschreiben? Auch wenn das sehr weit weg (und teuer) ist - z.B. nach Australien?
 Antwort: Es gilt der Grundsatz: Was beruflich oder betrieblich und nicht (auch) privat veranlasst ist, kann von der Steuer abgeschrieben werden. Dazu ist zu ergänzen, dass der Erwerbscharakter jeder steuerlich releventen Reise weitaus überwiegen muss. Ein Termin in Sidney mit anschließendem 14-tägigem Tauchausflug zum Great Barrier Rief ist jedenfalls steuerlich unbeachtlich.

Weiters ist zu beachten, dass jene Aufwendungen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ersetzt werden, nicht mehr von der Steuer abgeschrieben werden können. Das gilt auch für die Geltendmachung von erstattetem Kilometer u. Diätengeld. (siehe Reisekostenformular)
 Frage:  Mir wurde ein Bauhernnmodell angeboten. Rechnet sich das für mich? 
 Antwort:

Grundsätzlich muss man sagen, das es 2 Arten des Bauhernnmodells gibt. das "Kleine" und das "Große". Bei beiden können bei richtiger Handhabung Werbungskosten geltend gemacht werden.

Hier sind folgende Komponenten maßgeblich.

LAGE - PREIS - ausweisbare Werbungskosten.

Erwarten sie sich aber keine Renditekönige trotz der geltend gemachten Werbungskosten. Die Erfahrung hat gezeigt, das hier mit dem Aspekt "Steuer sparen" auch viel Mist gebaut werden kann. Sprechen sie mit uns bevor sie "Bauherr" werden.  

 

 

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